Drohnen unterm Christbaum

In der Regel darf alles was leichter als 250g und keine Kamera hat einfach von Kindern geflogen werden. Diese sogenannten Spielzeugdrohnen müssen gemäß der EU-Richtlinie gekennzeichnet sein. 

Für alle anderen Drohnen gilt üblicherweise eine Registrierungspflicht. Piloten benötigen meist auch einen Drohnenführerschein. Achtung: Wer den Schein erlangen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere dürfen nur unter Aufsicht von Personen fliegen, die über die nötigen Berechtigungen verfügen – oder müssen Mitglieder eines Modellflugvereins sein. Dies gilt auch bei Drohnen, die laut Packung für Kinder ab 14 Jahren geeignet sind.

Weitere Informationen zu Registrierung und Drohenführerschein haben wir hier zusammengefasst.

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