Gute Neuigkeiten: Verlängerung des Artikel 16 Bescheides erhalten!

Liebe Mitglieder,

nach einer längeren Wartezeit ist es endlich soweit – wir haben die Verlängerung unseres Artikel 16 Bescheides für unseren Modellflugplatz erhalten! Die neue Genehmigung ist ab sofort für vier Jahre gültig.

Damit der Flugbetrieb reibungslos und regelkonform verläuft, bitten wir euch, die Bestimmungen des Bescheids sowie die MFBO 3.0 genau zu beachten.

Wichtige Hinweise für alle Mitglieder:

✅ Kenntnisnahme bestätigen: In der Vereinshütte liegt eine Liste aus, auf der ihr eure Unterschrift setzen müsst, um zu bestätigen, dass ihr den Bescheid und die MFBO 3.0 gelesen habt und euch daran haltet.

✈️ Flugbetrieb nur mit Unterschrift: Erst nach erfolgter Unterschrift seid ihr berechtigt, den Modellflugplatz zu nutzen.

Wir danken euch für eure Kooperation und freuen uns auf viele schöne Flugtage!

Euer Vorstand des MFC Lienz

Die EU-UAS Verordnung in Österreich

Seit 2021 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Nutzung von UAS (Unbemannten Flugzeugen). Was sich dadurch für Piloten von Modellflugzeugen und Drohnen ändert, unter welche Kategorie Ihre Geräte fallen und ob Sie diese registrieren müssen oder den Drohnenführerschein brauchen, haben wir hier zusammengefasst. Denn für das Fliegen von Drohnen, ob privat oder gewerblich, gibt es viele technische, sicherheitsrelevante und rechtliche Vorgaben zu beachten.