für die Benützung des Modellflugplatzes Lienz / Osttirol

   A) ALLGEMEINES

   1) Die Benützung des Modellflugplatzes ist nur den Vereinsmitgliedern
        vom ÖMV-Modellfliegerclub Lienz gestattet.

    2) Gastfliegern kann bei Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für
         Flugmodelle eine Ausnahmegenehmigung (Flugpass) erteilt werden.
         Diese ist über die u.a. Kontaktadressen erhältlich. Die
         Benützungsgebühr für Gastflieger beträgt EUR 8,--pro Tag bzw. EUR 25,--pro Woche.

   3) Für die Benützung des Modellflugplatzes ohne Flugaufsicht ist die erfolgreich
        abgelegte C-Prüfung des Österreichischen Aeroclubs erforderlich. Gastflieger müssen
        die Modelle sicher steuern können.

   4) Zufahrtsweg / Aufenthaltsbereich: Fahrräder und Kfz dürfen ausnahmslos nur auf
        dem Besucherparkplatz abgestellt werden. Das Befahren des Weges zur Startbahn ist
        für Modellflieger verboten. Während des Flugbetriebes kann bei erhöhtem
        Zuschauerandrang vom Hüttendienst oder von den Piloten selbst der Weg an der
        Sicherheitsgrenze mittels Kette abgesperrt werden. Für durchfahrtsberechtigte
        Wegbenützer ist die Absperrung bei Bedarf kurzfristig von den Piloten zu entfernen.

   5) Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen, für sie haftet der Tierhalter!

   6) Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln und rein zu halten.
        Der letzte Flugplatzbenützer hat das Abschließen der Clubhütte und der Ladestation
        zu kontrollieren bzw. durchzuführen.

   7) Die Einhaltung der Platzordnung ist für alle Benutzer verbindlich. Den
        Anordnungen der Flugplatzaufsicht (Hüttendienst bzw. Vorstandsmitglieder)
´       ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung dieser Platzordnung ist der Vorstand
        berechtigt, eine Verwarnung, ein Startverbot und in besonders schweren Fällen
        ein Platzverbot auszusprechen.

   8) Clubhütte
       Öffnungszeiten in der Flugsaison:
       Samstag: 14.30 -19.30 Uhr

       Sonn-und Feiertage: 9.30 -12.30 Uhr und 14.30 -19.30 Uhr
       Ab jeweils 1. Okt. verschiebt sich die Nachmittagsöffnungszeit wie folgt: 14.00 – 19.00 Uhr.
       Der eingeteilte Hüttendienst ist für alle volljährigen Osttiroler Vereinsmitglieder bis 65 J.
       verpflichtend!

   B) FLUGBETRIEB

   1) Flugbuch:
        Jeder Pilot ist verpflichtet, alle seine Flüge in die aufliegenden Formblätter des Flugbuches
        einzutragen und diese in den Briefkasten neben der Hütteneingangstüre einzuwerfen.

   2) Betriebszeiten:
        Die nachstehenden Betriebszeiten sind genauestens einzuhalten, da behördlich vorgeschrieben!
        a) E-Modelle (und Verbrennermodelle an genehmigten Tagen im Jahr):


        Sommerzeit (1. 5. -31. 10.) 9.30 -12.30 und 14.30 -18.30 Uhr
        Winterzeit (1. 11. -30. 4.) 9.30 -12.30 und 13.30 -18.30 Uhr

        b) Segler und E-Modelle mit Sondergenehmigung:
        wie a) und zusätzlich während der Mittagspause sowie von 18.30 bis 21.00 Uhr.
        Gilt nur für E-Modelle bis 65 dbA / 7m (Richtwert) und nach Flugbeurteilung durch das
        Messkomitee. Die Lärmmessung (zur Sondergenehmigung) erfolgt in 7 m Entfernung und 1 m Höhe
        über Beton auf allen vier Seiten des Modells. Der höchste gemessene Wert ist maßgeblich.

   3) Flugmodelle:
       a) Modelle mit Verbrennermotoren sind generell verboten! Ausnahme: An speziellen, vorher
       bekanntgegebenen Tagen.
       b) Es dürfen nur Segler und Modelle mit Elektroantrieb geflogen werden! Diese sind technisch so
       auszustatten, dass sie 82 dbA nicht überschreiten.
       c) Die Modelle müssen der MSO (Österr. Modellsportordnung) entsprechen und aus
       versicherungstechnischen Gründen mit Namen und Kennziffer versehen sein. Für
       Verbrennermodelle besteht Schalldämpferpflicht.

   4) Vorbereitungsraum:
        Für Montage und Wartungsarbeiten ist die dreieckige Fläche mit den Tischen unterhalb der Böschung
        zu verwenden. Das an die Startbahn nordwestlich angrenzende Dreieck ist nur als
        kurzfristiger Warteraum für startklare Modelle zu verwenden. Sonst ist das
        Modell in den Vorbereitungsraum zurückzubringen.

   5) Als gemeinsamer Standplatz für Piloten und Helfer dient der Bereich um die kleine betonierte Fläche
        am SW-Eck der Piste. Dieser darf während des Flugbetriebes nur zu Start und Landung verlassen
        werden.
        Hubschrauber können auch an der Südgrenze des Flugfeldes, Indoorflieger auch am Weg zwischen
        Vorbereitungsraum und Startbahn gesteuert werden. Für Startzwecke kann kurzzeitig auch
        die Böschung neben dem Vorbereitungsraum verwendet werden.

   6) Flugraum:
        Der am Luftbild ausgewiesene Flugraum ist mit Ausnahme von Start und Landung zwingend
        einzuhalten:
        Strikter Flugverbotsbereich nördlich der Piste nach Osten (wegen Campingplatz)!!
        Ausnahme: Flugraum Indoorflieger, siehe Pkt. b)
        a) Segler und langsame E-Segler:
        Flugverbot nördlich der angegebenen grünen Linie (E-Mast südlich vom weißen
        Bauernhaus Baumgartner – Startbahn -SW-Ecke Kinderspielplatz bei Clubhütte)
        b) Indoorflieger (Ausnahme!): Wie a), jedoch auch Fliegen im Nahbereich zwischen
        WC und Startbahn östlich des Weges gestattet.
        c) Alle anderen Modelle:
        Flugverbot nördlich der angegebenen roten Linie (Dölsacher Kirche -Startbahn – Hochstein-
        Schiabfahrtsschneise) * Der Bereich der Pistenverlängerung nach Osten darf nur für Start
        und Landung benützt werden.
        Nach dem Start ist sofort in den zulässigen Flugraum nach Süden abzudrehen.

   7) Bergung von Modellen:
        Die umliegenden Felder dürfen nur zur Bergung der Modelle auf kürzestem Wege und in
        schonendster Weise betreten werden. Außenlandungen sind jedoch generell zu vermeiden.

    8) Frequenzen:
         a) Die Kanalnummer der Senderfrequenz ist am Sender gut sichtbar zu tragen.
         Während der Hüttendienstzeiten sind die Frequenztafeln aus dem Kasten zu verwenden.
         In der übrigen Zeit muss jeder Pilot seinen Kanal an der nordseitigen Frequenzübersicht
         markieren (Ausnahme: 2,4 Ghz). Absprache mit den anwesenden Piloten! Für Schäden
         durch Frequenzdoppelbelegung haftet der Verursacher.
         b) Es dürfen nur die in Österreich zugelassenen Frequenzen verwendet werden!

   C) SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

         a) für Zuschauer:
            * Zuschauer haben sich beim Clubhaus und auf dem Besucherparkplatz außerhalb
               der Sicherheitsgrenze  aufzuhalten.
            * Das Überschreiten der Sicherheitsgrenze (= Böschungsunterkante) ist während des Flugbetriebes
               nur den Piloten und deren Helfern sowie dem Anliegerverkehr gestattet.
               Nichtbefugte Personen sind in den Zuschauerraum zu verweisen.
          b) für Piloten:
            * Einhaltung des zulässigen Flugraumes
            * Über der Amlacher Landesstraße ist eine Mindestflughöhe von 15m einzuhalten, weiters eine
               Mindestflughöhe von 10 m im Falle von Anrainerverkehr am Fluggelände.
            * Das Überfliegen von Personen auf freiem Gelände in geringer Höhe ist verboten.
            * Motormodelle haben Segelflugmodellen auszuweichen.
            * Landungen sind vom Piloten laut anzusagen, allfälliger Anrainerverkehr ist jedoch zu beachten.
            * Manntragenden Fluggeräten ist jedenfalls weiträumig auszuweichen.
            * Die Piloten und deren Helfer sind während des Flugbetriebes für den Verweis von Unbeteiligten aus
               dem Gefahrenbereich des Flugplatzes verantwortlich.

   D) HAFTUNG

        a) Grundsätzlich fliegt jeder Pilot auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeden von ihm und
             seinem Modell angerichteten Schaden. Jeder Schaden, der an Personen oder fremden Sachen entsteht,
             ist vom Verursacher unverzüglich der Clubleitung zur Versicherungsmeldung bekannt zu geben.
             Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung des ÖAeC für
             Modelle über 25 kg Gewicht sowie für Schäden, die durch Kollision von Flugmodellen mit anderen
             Flugmodellen in der Luft entstehen!
        b) Die Eltern haften für ihre Kinder. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kinder keine Schäden
             an abgestellten Fahrzeugen und an den angrenzenden Feldkulturen verursachen. Für die Benützung
             der Schaukel und der Sandkiste sowie für das Spielen an der Wiere (nordseitiges Gerinne) und
             dem übrigen Gelände übernimmt der Club keine Haftung.

   E) KONTAKTADRESSEN  vom ÖMV-Modellfliegerclub Lienz:

          Homepage: www.modellfliegerclub-lienz.at
          Obmann: Bader Josef Tel.: 0650 / 956 09 09
          Obmann-Stv.: Dipl. Ing. Kozubowski Walter Tel.: 04852 / 62375
          Kassier: Schosser Thomas Tel.: 0676 -41 21 758
          Schriftführer: Kozubowski Markus Tel.: 0664 / 59 12 622
          Fax: 04852 / 62375-4
          E-Mail: m.kozubowski@tsn.at


       Die Vereinsleitung des MFC-Lienz
       Lienz, im Februar 2011
       Josef Bader, Obmann