für die Benützung des Modellflugplatzes Lienz / Osttirol
A)
ALLGEMEINES
1) Die Benützung des Modellflugplatzes ist nur den
Vereinsmitgliedern
vom ÖMV-Modellfliegerclub Lienz
gestattet.
2) Gastfliegern kann bei Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für
Flugmodelle eine Ausnahmegenehmigung
(Flugpass) erteilt werden.
Diese ist über die u.a. Kontaktadressen erhältlich.
Die
Benützungsgebühr für Gastflieger beträgt
EUR 8,--pro Tag bzw. EUR 25,--pro
Woche.
3) Für die Benützung des Modellflugplatzes ohne Flugaufsicht ist die erfolgreich
abgelegte C-Prüfung
des Österreichischen Aeroclubs erforderlich. Gastflieger müssen
die Modelle
sicher steuern können.
4) Zufahrtsweg / Aufenthaltsbereich:
Fahrräder und Kfz dürfen ausnahmslos nur
auf
dem Besucherparkplatz
abgestellt werden. Das Befahren des Weges zur Startbahn ist
für Modellflieger
verboten.
Während des Flugbetriebes kann bei erhöhtem
Zuschauerandrang vom Hüttendienst
oder von den
Piloten selbst der Weg an der
Sicherheitsgrenze mittels Kette abgesperrt werden.
Für durchfahrtsberechtigte
Wegbenützer ist die Absperrung bei Bedarf kurzfristig von den Piloten zu
entfernen.
5) Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen, für sie haftet der Tierhalter!
6) Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln und rein zu halten.
Der letzte Flugplatzbenützer
hat das Abschließen der Clubhütte und der Ladestation
zu kontrollieren bzw.
durchzuführen.
7) Die Einhaltung der Platzordnung ist für alle Benutzer verbindlich. Den
Anordnungen der Flugplatzaufsicht
(Hüttendienst bzw. Vorstandsmitglieder)
´ ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung
dieser Platzordnung
ist der Vorstand
berechtigt, eine Verwarnung, ein Startverbot und in besonders
schweren Fällen
ein Platzverbot auszusprechen.
8) Clubhütte
Öffnungszeiten in der Flugsaison:
Samstag: 14.30 -19.30 Uhr
Sonn-und Feiertage: 9.30 -12.30 Uhr und 14.30 -19.30 Uhr
Ab jeweils 1. Okt. verschiebt sich die Nachmittagsöffnungszeit wie folgt: 14.00
– 19.00 Uhr.
Der eingeteilte Hüttendienst ist für alle volljährigen Osttiroler
Vereinsmitglieder bis 65 J.
verpflichtend!
B)
FLUGBETRIEB
1) Flugbuch:
Jeder Pilot ist verpflichtet, alle seine Flüge in die aufliegenden Formblätter
des Flugbuches
einzutragen und
diese in den Briefkasten neben der Hütteneingangstüre einzuwerfen.
2) Betriebszeiten:
Die nachstehenden Betriebszeiten sind genauestens einzuhalten, da behördlich
vorgeschrieben!
a) E-Modelle (und Verbrennermodelle an genehmigten Tagen im Jahr):
Sommerzeit (1. 5. -31. 10.) 9.30 -12.30 und 14.30 -18.30 Uhr
Winterzeit (1. 11. -30. 4.) 9.30 -12.30 und 13.30 -18.30 Uhr
b) Segler und E-Modelle mit Sondergenehmigung:
wie a) und zusätzlich während der Mittagspause sowie von 18.30 bis 21.00 Uhr.
Gilt nur für E-Modelle bis 65 dbA / 7m (Richtwert) und nach Flugbeurteilung
durch das
Messkomitee.
Die Lärmmessung (zur Sondergenehmigung) erfolgt in 7 m Entfernung und 1 m Höhe
über Beton auf
allen vier Seiten des Modells. Der höchste gemessene Wert ist maßgeblich.
3) Flugmodelle:
a) Modelle mit Verbrennermotoren sind generell verboten! Ausnahme: An
speziellen, vorher
bekanntgegebenen
Tagen.
b) Es dürfen nur Segler und Modelle mit Elektroantrieb geflogen werden! Diese
sind technisch so
auszustatten, dass sie 82 dbA nicht überschreiten.
c) Die Modelle müssen der MSO (Österr. Modellsportordnung) entsprechen und aus
versicherungstechnischen
Gründen mit Namen und Kennziffer versehen sein. Für
Verbrennermodelle besteht
Schalldämpferpflicht.
4) Vorbereitungsraum:
Für Montage und Wartungsarbeiten ist die dreieckige Fläche mit den Tischen
unterhalb der Böschung
zu verwenden. Das an die Startbahn nordwestlich angrenzende Dreieck ist nur als
kurzfristiger Warteraum
für startklare Modelle zu verwenden. Sonst ist das
Modell in den
Vorbereitungsraum zurückzubringen.
5) Als gemeinsamer Standplatz für Piloten und Helfer dient der Bereich um die
kleine betonierte Fläche
am SW-Eck der Piste. Dieser darf während des Flugbetriebes nur zu Start und
Landung verlassen
werden.
Hubschrauber können auch an der Südgrenze des Flugfeldes, Indoorflieger auch am
Weg zwischen
Vorbereitungsraum und Startbahn gesteuert werden. Für Startzwecke kann
kurzzeitig auch
die Böschung
neben dem Vorbereitungsraum verwendet werden.
6) Flugraum:
Der am Luftbild ausgewiesene Flugraum ist mit Ausnahme von Start und Landung
zwingend
einzuhalten:
Strikter Flugverbotsbereich nördlich der Piste nach Osten (wegen Campingplatz)!!
Ausnahme: Flugraum Indoorflieger, siehe Pkt. b)
a) Segler und langsame E-Segler:
Flugverbot nördlich der angegebenen grünen Linie (E-Mast südlich vom weißen
Bauernhaus Baumgartner
– Startbahn -SW-Ecke Kinderspielplatz bei Clubhütte)
b) Indoorflieger (Ausnahme!):
Wie a), jedoch auch Fliegen im Nahbereich zwischen
WC und Startbahn östlich des
Weges gestattet.
c) Alle anderen Modelle:
Flugverbot nördlich der angegebenen roten Linie (Dölsacher Kirche -Startbahn –
Hochstein-
Schiabfahrtsschneise)
* Der Bereich der Pistenverlängerung nach Osten darf nur für Start
und Landung
benützt werden.
Nach dem Start ist sofort in den zulässigen Flugraum nach Süden abzudrehen.
7) Bergung von Modellen:
Die umliegenden Felder dürfen nur zur Bergung der Modelle auf kürzestem Wege und
in
schonendster
Weise betreten werden. Außenlandungen sind jedoch generell zu vermeiden.
8) Frequenzen:
a) Die Kanalnummer der Senderfrequenz ist am Sender gut sichtbar zu tragen.
Während der Hüttendienstzeiten
sind die Frequenztafeln aus dem Kasten zu verwenden.
In der übrigen Zeit muss
jeder Pilot seinen Kanal an der nordseitigen Frequenzübersicht
markieren (Ausnahme:
2,4 Ghz). Absprache
mit den anwesenden Piloten! Für Schäden
durch Frequenzdoppelbelegung haftet der
Verursacher.
b) Es dürfen nur die in Österreich zugelassenen Frequenzen verwendet werden!
C)
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
a) für Zuschauer:
* Zuschauer haben sich beim Clubhaus und auf dem Besucherparkplatz außerhalb
der
Sicherheitsgrenze
aufzuhalten.
* Das Überschreiten der Sicherheitsgrenze (= Böschungsunterkante) ist während
des Flugbetriebes
nur den Piloten und deren Helfern sowie dem Anliegerverkehr gestattet.
Nichtbefugte Personen sind in den Zuschauerraum zu verweisen.
b) für Piloten:
* Einhaltung des zulässigen Flugraumes
* Über der Amlacher Landesstraße ist eine Mindestflughöhe von 15m einzuhalten,
weiters eine
Mindestflughöhe
von 10 m im Falle von Anrainerverkehr am Fluggelände.
* Das Überfliegen von Personen auf freiem Gelände in geringer Höhe ist verboten.
* Motormodelle haben Segelflugmodellen auszuweichen.
* Landungen sind vom Piloten laut anzusagen, allfälliger Anrainerverkehr ist
jedoch zu beachten.
* Manntragenden Fluggeräten ist jedenfalls weiträumig auszuweichen.
* Die Piloten und deren Helfer sind während des Flugbetriebes für den Verweis
von Unbeteiligten aus
dem Gefahrenbereich des Flugplatzes verantwortlich.
D)
HAFTUNG
a) Grundsätzlich fliegt jeder Pilot auf eigene Gefahr und haftet persönlich für
jeden von ihm und
seinem Modell angerichteten Schaden. Jeder Schaden, der an Personen oder fremden
Sachen entsteht,
ist vom Verursacher unverzüglich der Clubleitung zur Versicherungsmeldung
bekannt zu geben.
Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der
Haftpflichtversicherung des ÖAeC für
Modelle über 25 kg Gewicht sowie für Schäden, die durch Kollision von
Flugmodellen mit anderen
Flugmodellen in der Luft entstehen!
b) Die Eltern haften für ihre Kinder. Insbesondere ist darauf zu achten, dass
die Kinder keine Schäden
an abgestellten Fahrzeugen und an den angrenzenden Feldkulturen verursachen. Für
die Benützung
der Schaukel und der Sandkiste sowie für das Spielen an der Wiere (nordseitiges
Gerinne) und
dem übrigen Gelände übernimmt der Club keine Haftung.
E)
KONTAKTADRESSEN vom ÖMV-Modellfliegerclub Lienz:
Homepage: www.modellfliegerclub-lienz.at
Obmann: Bader Josef Tel.: 0650 / 956 09 09
Obmann-Stv.: Dipl. Ing. Kozubowski Walter Tel.: 04852 / 62375
Kassier: Schosser Thomas Tel.: 0676 -41 21 758
Schriftführer: Kozubowski Markus Tel.: 0664 / 59 12 622
Fax: 04852 / 62375-4
E-Mail: m.kozubowski@tsn.at
Die Vereinsleitung des MFC-Lienz
Lienz, im Februar 2011
Josef Bader, Obmann